Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufenthalt / Besuch. Die Campinganlage dient allen zur Erholung. Deshalb sollten alle Handlungen, die andere belästigen oder stören können, unterlassen werden. Insbesondere sind die Gemeinschaftsanlagen schonend zu behandeln, da sie der Erholung, der Hygiene oder der Freizeitgestaltung dienen. Gefahren, die von solchen Anlagen ausgehen, sind nicht selbst zu beseitigen, sondern sofort dem Campingplatzbetreiber zu melden.

Den Anweisungen des Campingplatzbetreibers oder dessen Personal ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Platzordnung ist der Campingplatzbetreiber oder dessen Stellvertreter berechtigt, den Mieter oder die in seinem Bereich befindlichen Personen sofort vom Platz zu verweisen.

Hunde sind stets an der kurzen Leine zu halten. Alle Tiere sind so zu halten, dass eine Belästigung oder Gefahr ausgeschlossen ist. Für das Sanitärgebäude und der Spielplätze besteht absolutes Verbot für Tiere. Tierkot ist sofort zu beseitigen. Sobald ein Tier eine Belästigung darstellt, kann der Campingplatzbetreiber verlangen, dass diese einzelnen Tiere vom Campingplatzgelände ferngehalten werden, auch wenn grundsätzlich die Tierhaltung erlaubt ist. Die Miete kann nicht gemindert werden.

Für Tierbesitzer steht ein Mietwohnwagen zur Verfügung. In allen anderen Mietobjekten sind Tiere nicht erlaubt.

Mittagsruhe ist in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr. In dieser Zeit gilt absolutes Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge. Alle Aktivitäten wie Spielplatz, Radio, Gespräche, Fernseher, CD Player usw. müssen auf Zeltlautstärke eingeschränkt werden.

In der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr sind Fahrten mit motorisierten Fahrzeugen nur in unbedingt notwendigen Situationen, leise vorzunehmen. Für alle Aktivitäten gilt in dieser Zeit das Gleiche wie in der Mittagsruhe.

SCHRITT-Tempo gilt für alle Fahrzeuge. Mit motorisierten Fahrzeugen sind nur die Fahrten zum Stellplatz und vom Stellplatz zum Ausfahrtstor erlaubt, alles andere muss mit dem Fahrrad oder zu Fuß erledigt werden. Der PKW ist auf der zugewiesenen Fläche abzustellen. Bei Verstoß kann die Berechtigung zum befahren des Campingplatzes untersagt werden. Die Miete kann nicht gemindert werden. Für Besucher ist das Befahren mit jeglichen motorisierten Fahrzeugen nicht erlaubt. Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art am Rand der Straßen ist verboten.

Der Kinderspielplatz darf nur von Kindern im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder darüber informieren und auf die Einhaltung achten. Der Spielplatz kann nicht ständig vom Campingplatzbetreiber überwacht werden. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Fußballspielen ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Am See und auf der Wiese ist genügend Platz.

Wasserzapfstellen auf dem Gelände sind nur für die Entnahme von Frischwasser zu benutzen.

Schmutzwasser darf nicht auf dem Gelände ausgegossen werden. Es darf kein Trinkwasser unnötig verschwendet werden. Autowäsche ist verboten.

Offene Feuer sowie feuergefährdende Heizungen sind verboten. Grillen mit einem hochbeinigen Gas- oder Holzkohlegrill ist erlaubt, wenn jede Gefährdung ausgeschlossen ist. Brandschäden die durch Grill- oder Feuerschalen auf der Wiese entstehen, berechnen wir mit mind. 50,00 €. Jeder Gast verpflichtet sich verantwortungsbewusst und vorsichtig mit Feuer- und Funkenflug umzugehen.

Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

Haftung. Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dies gilt auch für die Benutzung von z.B. Sanitäranlagen, Waschmaschine & Trockner. Die Benutzung aller zur Verfügung gestellten Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sind von solchen Geräten fernzuhalten.

Kinder unter 5 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen die Sanitäranlagen nutzen. Im gesamten Sanitärgebäude ist Rauchverbot.

Sonstige Vereinbarungen. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff Campingplatz verwendet wird, ist hiermit das Unternehmen Campingplatz am Steinrodsee, André und Tanja Althaus GbR, gemeint.

Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksam oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.