Reservierung und Buchung. Wir bitten um  Reservierung über unser Formular „Buchung“. Sie erhalten einen Reservierungslink, den Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen. Erst dann wir die Reservierung verbindlich und Sie erhalten automatisch eine feste Reservierungsbestätigung mit allen weiteren Informationen zur Anreise. Sofern Sie die Reservierung nicht innerhalb der 24 Stunden bestätigen, wird die Anfrage automatisch storniert.

Da die Rezeption nicht dauerhaft besetzt ist, sind nur Anreisen mit bestätigter Buchung über unsere Homepage jederzeit möglich.

Anreisen außerhalb der Öffnungszeiten sind nur mit Buchung möglich. 

Mit Reservierung fahren Sie direkt bei Ankunft durch die automatische Schrankenanlage auf den Campingplatz – alle Informationen dazu erhalten Sie mit der Bestätigungsmail.

Ohne Reservierung parken Sie bitte auf den Parkplätzen vor dem Campingplatz, da unsere Einfahrt ansonsten blockiert wird und laufen für die Anmeldung zur Rezeption – bitte die Öffnungszeiten der Rezeption vorher prüfen.

Sofern Sie Strom benötigen, buchen Sie bitte das Guthaben mit, damit bei Einfahrt auf den Campingplatz der Stromzähler anschaltet.

Bei Direktbuchungen für 1 Nacht (mit Zahlung) ist der Strom  auf das gebuchte Guthaben begrenzt.

Bei längeren Aufenthalten schaltet der Stromzähler bei Einfahrt an und wird bei Abreise ausgelesen. Sofern Sie eine Anzahlung geleistet haben, kommen Sie bitte am Abreisetag für die Abrechnung des Stromverbrauchs in die Rezeption. Alternativ senden wir Ihnen bei Mehrverbrauch die Rechnung per Mail.

Eine Anzahlung wir ausschließlich für die Mietobjekte fällig oder bei verbindlichen Buchungen über das Buchungsformular.

Die Anzahlung für ein Mietobjekt überweisen Sie bis zum genannten Zeitpunkt. Bei Überschreitung des angegebenen Zahlungszieles um mehr als 10 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht.  Dem Mieter wird im diesem Fall der Mietpreis gemäß den nachfolgenden Staffelungen berechnet, sofern der Stellplatz / das Mietobjekt nicht weiter vermietet werden kann.

Sobald die Reservierung verbindlich ist, gelten folgende Rücktritt/Stornierungsbedingungen:

ab Buchung bis 15 Tage vor Reisebeginn: pauschale Stornogebühr von 10 € 

ab 14 Tage vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises

ab 7 Tage vor Reiseantritt 50% des Mietpreises

ab 3 Tage vor Reiseantritt 80% des Mietpreises 

bei Nichtanreise 100% des Mietpreises

bei vorzeitiger Abreise, sofern der Platz nicht weitervermietet werden kann  100 % des Mietpreises

Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktritts-Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Sie erhalten dann die gegebenenfalls geleistete Anzahlung, abzüglich der vorgenannten Gebühren, erstattet.

Die Platzleitung ist berechtigt Platzumbuchungen aus betrieblichen Gründen vorzunehmen. Weiterhin behalten wir uns vor, Buchungsfehler sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

Entgelt. Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingplatzes. Der Gast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen zu informieren.

An- und Abreisezeiten Stellplatz. Die Anreise ist von 11:00 Uhr – 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr – 21:00 Uhr möglich.

Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist Mittagsruhe und die Rezeption geschlossen. Aufgrund des Fahrverbotes während der Mittagsruhe und Schließzeit der Schrankenanlage ist eine Anreise in dieser Zeit nicht möglich.

Für den Aufenthalt benötigen Sie Zugangschip, die Sie entweder zu den Öffnungszeit der Rezeption oder aus den Schlüsseltresoren beim Sanitärgebäude erhalten. Bei Anreise außerhalb der Öffnungszeiten müssen die Chips den Tresoren entnommen werden. In den Bestätigungsmails erhalten Sie alle notwendigen Informationen. Bei Verlust eines Chips wird eine Gebühr von 10 € fällig.

Der Stellplatz muss am Abreisetag bis 11.00 Uhr sauber verlassen werden. Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden.

Die Zugangschips werfen Sie bitte bei Abreise in den Briefkasten beim Sanitärgebäude.

Gerichtsstand Der Campinggast kann den Campingplatz nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingplatzes gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingplatzes maßgebend.