Meldeschein für Beherbergungsstätten

Für deutsche Staatsbürger ist die Pflicht zum 01.01.2025 entfallen.

Gäste aus dem Ausland können hier den gesetzlich vorgeschriebenen Meldeschein online ausfüllen:

Die Daten werden aufgrund §29 Abs. 2-4 und §30 Abs 2 BMG erhoben.

The data is collected on the basis of §29 Para. 2-4 and §30 Para. 2 BMG.

Meldeschein für Beherbergungsstätten