Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen

Zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz am Steinrodsee gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Buchung erkennt der Campinggast den Inhalt der Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

Abschluss des Campingvertrages/Buchung
Mit Nutzung des Online Buchungsportales (Direktbuchung/unverbindliche Anfrage) bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die genannte Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt bei unverbindlicher Anfrage nach Bestätigung des Reservierungslinks / bei Direktbuchung mit Zahlung des Übernachtungspreises zustande.
Buchung / PreiseDie vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingplatzes. Der Gast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotene Leistung zu informieren.
Rücktritt vom VertragDer Rücktritt vom Vertrag ist nur über den Stornierungslink in der Bestätigungsmail möglich. Maßgebend für den Rücktritts-Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Sie erhalten dann die gegebenenfalls geleistete Anzahlung, abzüglich der vorgenannten Gebühren, erstattet.

Sobald die Reservierung verbindlich ist, gelten folgende Rücktritt/Stornierungsbedingungen:
ab Buchung bis 15 Tage vor Reisebeginn: pauschale Stornogebühr von 10 €
ab 14 Tage vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises
ab 7 Tage vor Reiseantritt 50% des Mietpreises
ab 3 Tage vor Reiseantritt 80% des Mietpreises
bei Nichtanreise 100% des Mietpreises
Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Erstattung der bereits geleisteten Anzahlung

VertragsänderungenFür Änderungen, wie zum Beispiel den Zeitraum, den Namen oder den Stellplatz, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt. Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden.
Die Platzleitung ist berechtigt Platzumbuchungen aus betrieblichen Gründen vorzunehmen. Weiterhin behalten wir uns vor, Buchungsfehler sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
An- und Abreisezeiten StellplatzDie Anreise mit Reservierung ist von 11 Uhr – 13 Uhr und 15 Uhr – 21 Uhr,
die Anreise ohne Reservierung ist während der Öffnungszeit der Rezeption von 11 – 12 Uhr und 15 – 18 Uhr möglich.

Die An- und Abreisezeiten sind verbindlich.

Eine frühere Anreise vor 11 Uhr oder verspätete Abreise nach 11 Uhr ist aufgrund der automatischen Steuerung der Schranke nicht möglich.
Gleiches gilt für Anreisen nach 21 Uhr

Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist Mittagsruhe, die Rezeption sowie die Schranke geschlossen. Anreisen sind in dieser Zeit nicht möglich.

Bei verspäteter Abreise und einer nötigen Verlängerung der Schrankenzeit wird der Betrag von 10 € berechnet.

An- und Abreisezeiten MietobjekteDie Mietobjekte stehen Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Eine frühere Anreise ist aufgrund der automatischen Steuerung der Schranke nicht möglich.

Aufenthalt / BesuchDie Campinganlage dient allen zur Erholung. Deshalb sollten alle Handlungen, die andere belästigen oder stören können, unterlassen werden. Insbesondere sind die Gemeinschaftsanlagen schonend zu behandeln, da sie der Erholung, der Hygiene oder der Freizeitgestaltung dienen. Gefahren, die von solchen Anlagen ausgehen, sind nicht selbst zu beseitigen, sondern sofort dem Campingplatzbetreiber zu melden.
Den Anweisungen des Campingplatzbetreibers oder dessen Personal ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Platzordnung ist der Campingplatzbetreiber oder dessen Stellvertreter berechtigt, den Mieter oder die in seinem Bereich befindlichen Personen sofort vom Platz zu verweisen.
Mittagsruheist in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr. In dieser Zeit gilt absolutes Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge. Alle Aktivitäten wie Spielplatz, Radio, Gespräche, Fernseher, CD Player usw. müssen auf Zeltlautstärke eingeschränkt werden.
In der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr sind Fahrten mit motorisierten Fahrzeugen nur in unbedingt notwendigen Situationen, leise vorzunehmen. Für alle Aktivitäten gilt in dieser Zeit das Gleiche wie in der Mittagsruhe.
Hundesind stets an der kurzen Leine zu halten. Alle Tiere sind so zu halten, dass eine Belästigung oder Gefahr ausgeschlossen ist. Für das Sanitärgebäude und der Spielplätze besteht absolutes Verbot für Tiere. Tierkot ist sofort zu beseitigen. Sobald ein Tier eine Belästigung darstellt, kann der Campingplatzbetreiber verlangen, dass diese einzelnen Tiere vom Campingplatzgelände ferngehalten werden, auch wenn grundsätzlich die Tierhaltung erlaubt ist. Die Miete kann nicht gemindert werden.
Fahrten auf dem CampingplatzAuf dem gesamten Gelände gilt die STVO sowie Schritt-Tempo für alle Fahrzeuge. Mit motorisierten Fahrzeugen sind nur die Fahrten zum Stellplatz und vom Stellplatz zum Ausfahrtstor erlaubt, alles andere muss mit dem Fahrrad oder zu Fuß erledigt werden. Ein PKW ist pro Stellplatz erlaubt. Bei Verstoß kann die Berechtigung zum befahren des Campingplatzes untersagt werden. Die Miete kann nicht gemindert werden. Für Besucher ist das Befahren mit jeglichen motorisierten Fahrzeugen nicht erlaubt. Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art am Rand der Straßen ist verboten.
E-Roller / ScooterDiese müssen haftpflichtversichert sein, ein Kennzeichen tragen und dürfen nur von einer Person ab 14 Jahren gefahren werden.

E-Hoverboards dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden, da sie zu den Sportgeräten zählen und daher ausschließlich in Sportstätten genutzt werden dürfen. Auf dem Campingplatzgelände sind Hoverboards nicht gestattet!

Gasflaschen / GasprüfungGasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

Seit dem 19. Juni 2025 ist gemäß § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine regelmäßige Gasprüfung für Flüssiggasanlagen in Wohnwagen & Wohnmobilen verpflichtend. Ein Aufenthalt bei uns ist daher nur mit gültiger Gasprüfung erlaubt.

PlatzordnungFür alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die in der Rezeption und den Infotafeln ausgehängt und auf Wunsch ausgehändigt wird. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten oder andere Regeln verstößt, kann umgehend vom Platz verwiesen werden. Es besteht die Verpflichtung, den gesamten und ursprünglich geplanten Aufenthalt zu bezahlen. Es darf nur die angemeldete Personenzahl an Übernachtungsgästen den Platz betreten.
Der Kinderspielplatzdarf nur von Kindern im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder darüber informieren und auf die Einhaltung achten. Der Spielplatz kann nicht ständig vom Campingplatzbetreiber überwacht werden, die Aufsichtspflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten, die auch für ihre Kinder haften. Fußballspielen ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Am See und auf der Wiese ist genügend Platz.
Wasserzapfstellen / SchmutzwasserDie Wasserzapfstellen auf dem Gelände sind nur für die Entnahme von Frischwasser zu nutzen. Jegliches ausgießen von Flüssigkeiten, spülen usw. ist nicht gestattet!

Trinkwasser darf nicht unnötig verschwendet werden. Autowäsche ist verboten.

Schmutzwasser darf auf dem Gelände nicht ausgegossen werden.

Offene Feuersowie feuergefährdende Heizungen sind verboten. Grillen mit einem hochbeinigen Gas- oder Holzkohlegrill ist erlaubt, wenn jede Gefährdung ausgeschlossen ist. Brandschäden die durch Grill- oder Feuerschalen auf der Wiese entstehen, berechnen wir mit mind. 50,00 €. Jeder Gast verpflichtet sich verantwortungsbewusst und vorsichtig mit Feuer- und Funkenflug umzugehen.
Besucher (Tages- oder Übernachtungsgäste)müssen sich umgehend nach Zugang anmelden.
Für die Anmeldung kaufen Sie ein Besucherticket am Verkaufsautomaten beim Sanitärgebäude.
Mit diesem Ticket ist die Online-Anmeldung der Besucher möglich. Die Tickets sind nur mit Online Anmeldung gültig.
ZugangschipsFür den Aufenthalt benötigen Sie Zugangschip, die Sie über die Schlüsseltresore beim Sanitärgebäude erhalten.
In Ihrer Bestätigungsmail erhalten Sie den PIN für den Schlüsseltresor sowie alle notwendigen Informationen zur Entnahme der Chips aus den Tresoren.

Bei Verlust eines Chips wird eine Gebühr von 10 € fällig.

Die Zugangschips sowie die Infomappe können bei Abreise zurück in den Schlüsseltresor legen oder in den Briefkasten beim Sanitärgebäude werfen.

Mängel / ReklamationEtwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder eines Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich nach Anreise zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht umgehend dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung)
HaftungDer Campingplatzbetreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dies gilt auch für die Benutzung von z.B. Sanitäranlagen, Waschmaschine & Trockner. Die Benutzung aller zur Verfügung gestellten Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sind von solchen Geräten fernzuhalten.
Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen die Sanitäranlagen nutzen. Im gesamten Sanitärgebäude ist Rauchverbot.
GerichtsstandDer Campinggast kann den Campingplatz nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingplatzes gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingplatzes maßgebend.
Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksam oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: November 2025

André und Tanja Althaus GbR . Campingplatz am Steinrodsee . Triftweg 33  .  64331 Weiterstadt